Dieses hier ist die kurze wie interessante Geschichte einer kleinen Recherche. Besser gesagt eines Rechercheversuchs. Und eine Geschichte darüber was herauskommt, wenn in einem (Finanz-)Amt etwas passiert, was eigentlich unter keinen Umständen passieren dürfte. Um es vorwegzunehmen: Wenn etwas passiert,was unter keinen Umständen passieren dürfte, haben Pressestellen ein enormes Formulierungsgeschick, Dinge nicht wirklich abzustreiten, aber eben auch nicht einzuräumen. Read More
Die eigentliche Geschichte geht so: Beim Finanzamt Passau wird die Steuererklärung einer Gesellschaft eingereicht. Ein alltäglicher Vorgang, in diesem Fall aber mit einer kleinen Auffälligkeit: Bei der Erklärung fehlt die Unterschrift des Geschäftsführers. Und nicht nur das: Der Geschäftsführer weiß nicht mal, dass für die Gesellschaft eine Steuererklärung eingereicht wird. Trotzdem wird die Erklärung ganz normal bearbeitet und zu den Akten gelegt.
Erst viel später bekommt der Geschäftsführer Wind von der ganzen Sache. Bei einer Nachfrage im Finanzamt heißt es unter der Hand: Stimmt, hätte man nicht machen dürfen, sei jetzt aber nicht mehr zu ändern.
Weil es mich interessiert, frage ich nach. Die Pressestelle gibt keine Auskunft und verweist auf das Landesamt für Steuern. Also frage ich dort nach: Ist es möglich, dass an einem bayerischen Finanzamt eine Steuererklärung bearbeitet wird, die keine erforderliche rechtsgültige Unterschrift trägt?
Antwort der Pressestelle, Satz 1:
„Auskünfte zum genannten Einzelfall können wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung (AO) nicht erteilt werden“
Antwort der Pressestelle, Teil 2:
„Allgemein ohne Bezug zu einem konkreten Steuerfall ist zu sagen, dass die bayerischen Finanzämter nach den gesetzlichen Vorgaben arbeiten. Wenn die Einzelsteuergesetze die Abgabe einer Steueranmeldung oder –erklärung in Papier fordern, sind diese Erklärungen zu unterschreiben.
Verlangt das Gesetz bei Jahressteuererklärungen eine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen, ist diese von ihm selbst bzw. dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Für Unternehmer besteht seit dem Kalenderjahr 2011 weitestgehend die Pflicht, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg durch Übermittlung eines Datensatzes einzureichen. Die Authentifizierung des Datenübermittlers ist bundeseinheitlich geregelt.“
Interessant. Ich frage nach, ob ein Verstoß gegen eine Vorschrift möglich sei – und bekomme als Antwort die genaue Bedeutung der Vorschrift übermittelt. Und dass die bayerischen Finanzämter nach den gesetzlichen Vorgaben arbeiten (da können wir aber alle echt beruhigt sein!).
Nachdem mir diese Vorschrift durchaus bekannt ist und meine Frage ja genau die ist, ob gegen diese Vorschrift verstoßen worden sei, frage ich nochmal nach: Ob es denn auszuschließen sei, dass gegen diese Vorschriften verstoßen worden sei?
Antwort der Pressestelle, Teil 3:
„Meiner Antwort ist nichts hinzuzufügen, sie (sic!) dürfen daraus zitieren.“
Muss man also nochmal zusammenfassen:
Man fragt nach, ob gegen eine Vorschrift verstoßen worden sei. Als Antwort bekommt man die Vorschrift erklärt, die man ohnehin kennt. Man fragt also nochmal nach und bekommt als Antwort, dem sei nichts hinzuzufügen, man dürfe aber gnädigerweise aus der Nicht-Antwort zitieren.
Nicht-Kommunikation, wie sie wahrscheinlich auch nur (Finanz-)Ämter hinbekommen.