GEZ fürs iPhone
"Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben, es gilt daher als neuartiges Rundfunkgerät und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab Januar 2009 5,76…
"Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben, es gilt daher als neuartiges Rundfunkgerät und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab Januar 2009 5,76…