Die Rundfunkfreiheit, verteidigt

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Man muss vermutlich wirklich tief im Innnersten einer öffentlich-rechtlichen Anstalt sitzen, um so denken zu können: Caren Miosga moderierte das Karlsruher GEZ-Urteil mit den Worten an, es sei dort „nichts Geringeres als die Rundfunkfreiheit verteidigt“, etwas kleiner hatte es sie es wohl nicht. Jörg Schönenborn jubilierte anschließend darüber, dass für das bisschen Geld, dass man dafür zahlt, die ARD-Journalisten recherchieren und berichten. Jedem Abend. Jeden! Und dass alle anderen Kommentare zu dem Gebührenthema letztendlich von Eigeninteressen geleitet seien, deren Ziel es sei, Renditen durchzusetzen -selbstverständlich zu Lasten der seriösen Information, die es so nur bei den Öffentlich-Rechtlichen gibt (evtl. sollte sich Herr Schönenborn mal den gebührenfinanzierten Test des ZDF, ob man anfällig für Verschwörungstheorien sei, zu Gemüte führen).

Man freut sich ja für die Kollegen, dass marktwirtschaftliche Überlegungen auch weiterhin keine richtige Rolle in den Anstalten spielen müssen und man dennoch ungehindert auf die Quote schielende Programme in rauen Mengen produzieren und auch noch nachts („Der Tatort wird Ihnen präsentiert von…“) machen darf. Man hatte ja auch nichts wirklich anderes erwartet.

Aber bitte, Frau Miosga, Herr Schönenborn, liebe ARD, künftig nicht mehr aus den wieder mal verteuerten Gebühren das Argument ziehen, damit sei ich ein Verteidiger der Rundfunkfreiheit. Ich träume sonst nachts schlecht.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. stefan niggemeier

    frau miosga hat sich das nicht aus den fingern gesogen oder von der ard-propagandastelle ins manuskript diktiert bekommen. es lohnt sich, einfach mal die pressemitteilung des bundesverfassungsgerichtes zum urteil zu lesen. zweiter satz: die reduzierte gebührenfestsetzung „verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer“. nein, kleiner hatte das gericht es wohl nicht.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-090

  2. cjakubetz

    Oh. Ich wusste nicht, dass Frau Miosga ihre Anmoderationen aus Pressemitteilungen und Urteilsbegründungen nimmt. Wenn ich pingelig wäre, würde ich sagen: Zitate sind als solche zu kennzeichnen.

    Aber im Ernst: Was mich stört ist erstens die Penetranz, mit der sich ARD und ZDF gerade zum Sieger hochjazzen. Schönenborns Kommentar ist für mich so ein typisches Stück Selbstbeweihräucherung.

    Zweitens: Ja, die „Verteidigung der Rundfunkfreiheit“ wird vom Gericht explizit erwähnt. Allerdings wird den ÖR´s auch anderes ins Stammbuch geschrieben, nurdavon reden man dort nicht so gerne. Nämlich, dass sie einen ganz besonderen Auftrag haben, mit dem der Bezug von Gebühren legitimiert wird. Ich habe meine Zweifel, ob Castingshows mit Gottschalk (mine Güte: der wie vielte Aufguss einer Castingshow ist das eigentlich?) diesem folgenden Absatz gerecht werden. Wenn man ihn übrigens ernst nimmt, diesen Absatz, dann darf bei ARD und ZDF zur Verteidigung von irgendwas nie wieder das argumentative Fallbeil „Quote“ verwendet werden:

    „Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk trägt zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots bei. Während der Gesetzgeber für den privatwirtschaftlichen Rundfunk im Wesentlichen auf Marktprozesse vertraut, unterliegt der öffentlichrechtliche Rundfunk besonderen normativen Erwartungen an sein Programmangebot. Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen
    Funktionsauftrag zur Sicherung der Vielfalt des Angebots zu erfüllen, wobei die Entscheidung über die zur Erfüllung dieses
    Auftrags als nötig angesehenen Inhalte und Formen des Programms den Rundfunkanstalten zusteht. Damit der öffentlichrechtliche Rundfunk die ihm zukommende Funktion erfüllen kann, wird er vorrangig über öffentlichrechtliche Gebühren finanziert.“

  3. stefan niggemeier

    aber sie sind die sieger. sie müssen sich dazu nicht hochjazzen. erster satz der pressemitteilung des bundesverfassungsgerichtes: „Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios
    gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005
    bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich.“

    und wenn man öffentlich-rechtliches fernsehen unabhängig von der frage der quote machen will, freue ich mich ab einem marktanteil von unter 10 prozent für ard und zdf auf diskussionen, warum leute knapp 20 euro rundfunkgebühren zahlen sollen für ein programm, das keiner guckt.

  4. cjakubetz

    Aber Stefan…einen Marktanteil von weit unter 10 Prozent hat das ZDF doch in der Zielgruppe 14-49 schon lange erreicht. BR alpha wird in nicht messbaren Größenordnungen ausgestrahlt. Niemand diskutiert darüber. Man kann meinetwegen darüber debattieren, ob es wirklich etliche diverse ARD-Klassikwellen braucht oder ob man da nicht ein bisschen zusammenlegen könnte, aber im Grundsatz schreibt das Gericht ganz klar fest: Gebühren ja. Orientierung am Markt: nein. Sonst brauchen wir kein duales System mehr.

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