Herr Holthoff-Pförtner von der WAZ hat, obwohl Jurist, Humor. Und originelle Ideen bezüglich der Interpretation des Grundgesetzes. Denn am liebsten würde er wen schon nicht die Meinungsfreiheit (kann nicht mal er), dann aber doch wenigstens was anderes beschneiden.
Seine delikaten Äußerungen zu Paragraph 5 erklärt er jetzt in einer Pressemitteilung so:
„Artikel 5, Satz 1 des Grundgesetzes regelt das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild. Und Satz 2 regelt den Presseschutz. Gerade dieser Schutz steht den Bloggern meiner Meinung nach nicht zu, weil sie keine Organe der Presse sind“, betont Holthoff-Pförtner. Besonders die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit sei aus schmerzlichen Erfahrungen der deutschen Geschichte gewachsen. „Mit dieser Freiheit muss man sorgsam umgehen“, so Holthoff-Pförtner. Der wichtige Satz 2 sei daher ein Privileg, das ausschließlich für die Medien gelte. „Wenn jemand abends mal auf dem Fußballplatz den Schiedsrichter spielt, ist er ja noch kein Teil der Judikative.“
Davon abgesehen, dass ich den Vergleich mit dem Fußballschiedsrichter ausgerechnet durch den Anwalt von Herrn Hoyzer ziemlich lustig finde (ich sag´s ja, er hat Humor) – wie handeln wir das denn künftig mit beispielsweise dem gerade grimmepreisgekrönten tagesschau-Blog? Muss der Chefredakteur von ARD aktuell dann künftig davon ausgehen, kein Organ der Presse mehr zu sein, wenn er gerade nicht die Tagesschau macht, sondern bloggt? Und kann er dann, wenn ihn die Polizei dann versucht zu fassen, schnell wieder ins Tagesschau-Häuschen laufen und rufen: „Ich steh im Freio, hier gilt es nicht mehr. Ätsch.“ Und, ähm, wie mache ich das dann künftig? Ich habe zwar einen anerkannten Presseausweis, aber wenn ich hier, ich meine auf dieser, meiner eigenen privaten Bäh-Blog-Seite, ich meine…bin ich jetzt richtig schutzlos??
Hallo? Herr Holthoff-Pförtner?
Ach, diese Arroganz ist normal, siehe http://nzzfalschmeldung.wordpress.com/ (runterscrollen, die Reaktion der NZZ könnte kaum arroganter sein!).