In diesem Beitrag kann ich endlich mal das machen, was ich schon immer mal machen wollte: eine dieser furchtbar beliebten, gruseligen Fußball-Metaphern verwenden. In dieser Form kommt die Gelegenheit so schnell nicht wieder, weswegen es jetzt hier mit Wonne vermerkt sein soll: Die VG Media hat vom Kartellamt eine richtige Klatsche bekommen. Ein 1:7 zuhause. Die VG Media ist das neue Brasilien.
So, genug gefußballert und wieder zurück zur gebotenen Ernsthaftigkeit beim beliebten Thema „Verlage vs. Google“. Da kommt man ja auch am Thema Leistungsschutzrecht nicht vorbei, um das es verblüffend ruhig geworden ist. Zumindest gemessen daran, dass das LSR noch vor Jahresfrist für Glaubenskriege gesorgt hat und man nur dafür oder dagegen sein konnte. Um sich damit gleichzeitig auch irgendwelchen Lagern zuzuordnen. Pro seriöse Presse oder pro gieriges Internetmonster. Die LSR-Debatte jedenfalls habe ich noch heute als einigermaßen erbittert in Erinnerung.
Es ist also erstaunlich ruhig geworden um das LSR. Und um die Ankündigungen der federführenden Verlage auch. Da hieß es mal, man wolle von Google angemessen beteiligt werden an den Fantastilliarden, die der Konzern ausschließlich mit den Leistungen der Verlage verdiene. Dem Schmarotzertum quasi ein Ende bereiten, wer würde das nicht sofort jubelnd befürworten? Die erste Konsequenz aus der Einführung des LSR war dann, dass man erstmal auf die aus dem Gesetz resultierenden Möglichkeiten verzichtete, Google aber klarmachte, dass man irgendwann auch mal Ernst machen wolle. Also, vielleicht irgendwann. Bei Google mussten sie sich erst von den Lachanfällen erholen, um dann den Verlagen zu demonstrieren, wie die Machtverhältnisse im digitalen Zeitalter wirklich sind: entweder man dürfe weiterhin kurze Auszüge für Google News kostenlos nutzen – oder man nehme den Anbieter aus dem Newsverzeichnis (nicht aus dem Suchindex, wohlgemerkt).
Was daraufhin passierte, darf als weiteres Lehrstück gelten. Die allermeisten knickten vergleichsweise schnell vor dem Konzern ein, weil sie ahnten, dass der ihnen entstehende Schaden größer ist als umgekehrt. Gleichzeitig entschlossen sie sich (zumindest die der VG Media angehörenden Verlage) zu einem verblüffenden Paradox: Man wollte zwar weiter an der Reichweite von Google partizipieren, machte dem Konzern aber gleichzeitig diese Reichweite zum Vorwurf. Ein Vorwurf, den das Kartellamt jetzt dermaßen heftig abschmetterte, dass man fast gar nicht anders kann, als von eingangs beschriebener Klatsche zu reden: Das Beschwerdeziel sei „unklar“, die Beschwerde selber „nicht schlüssig und nicht substantiiert“. Das sind die diplomatischen Formulierungen für „völliger Quatsch“. Und als würde die VG Media nach diesen Worten nicht eh schon am Boden liegen, gibt ihr die an sich ironiebefreite Kartellbehörde noch einen ulkigen Tritt hinterher: Man überprüfe aber gerne mal, ob es sich bei der VG Media nicht um etwas Kartellähnliches handle. Im Fußball, um im Bild zu bleiben, würde nach einem solchen Desaster der Trainer gefeuert. Bei der VG Media empfiehlt sich der Gedanke, ob man sich nicht am besten gleich selbst auflösen soll.
Dabei handelt es sich bei diesem Entscheid des Kartellamtes keineswegs nur um die Ablehnung einer Beschwerde. De facto hat das Amt, ob nun gewollt oder nicht, das Leistungsschutzrecht als das enttarnt, was es ist: ein Nicht-Gesetz, ein politisches Placebo, das man irgendwie noch durchgedrückt hat, um die Verlage einigermaßen ruhig zu halten. Dass derart windelweiche Formulierungen wie im LSR wahlweise wirkungslos bleiben oder für langwierige Interpretationsdebatten sorgen, dürfte noch jedem Lokalpolitiker in Dingolfing klar sein. Schwer vorstellbar, dass dies im Bundestag niemandem klar geahnt haben soll. De facto ist also das eingetreten, was man schon vorher geahnt haben dürfte: Die Verlage feierten mit dem LSR einen Pyrrhussieg, dessen ganze Nutzlosigkeit ihnen eigentlich spätestens heute klar geworden sein müsste. Der diabolische Nick Underwood hätte sich das in „House of Cards“ kaum schöner ausdenken können.
Zumal es bei dieser Geschichte ja nicht nur um das Leistungsschutzrecht geht. Es geht vielmehr um eine grundsätzliche Frage: Wie überlebt das herkömmliche Presseprodukt den Weg in die digitale Gesellschaft? Dabei gäbe es eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Von journalistisch-inhaltlichen bis hin zu rein ökonomischen. Die Frage, wie man mit Google umgehen soll, gehört eindeutig zu den weniger wichtigen. So, wie es bei der LSR-Debatte dargestellt wurde, konnte man leicht den Eindruck gewinnen, man müsse lediglich Suchmaschinen zu einem Obolus verpflichten und schon ist die Pressewelt wieder in Ordnung. Die wirklichen Herausforderungen sind allerdings ganz andere.
Nicht schlüssig, nicht substantiiert, weitgehend auf Mutmaßungen basierend und nicht mal einen hinreichenden Anfangsverdacht begründend: Deutlicher hätte man der VG Media und ihren Mitgliedsverlagen nicht aufzeigen können, auf welchen Irrweg sie sich begeben haben. „Angst vor Google“ räumte Springer-Chef Matthias Döpfner unlängst in der FAS ein. In der Entscheidung des Kartellamtes liegt ungewollt auch darauf eine Antwort: Google? Das ist doch gar nicht euer größtes Problem, liebe Verlage.
Oder um ein (wirklich!) letztes Mal in der Fußball-Metapher zu bleiben: Die VG Media reklamiert gelb wegen unsportlichen Verhaltens. Dass sie angesichts eines heftigen Rückstands mal die generelle Taktik ändern müsste, ist ihr noch nicht in den Sinn gekommen.
Entliken und das Abo kündigen. Es gibt keine größere Kraft als zu Ignorieren.
Wie beim Klassenclown: Wenn er sich beim Pupsen mal wieder lustig vorkommt, aber es keinen interessiert, wird er irgendwann aufhören in dieser Klasse existieren.
Schade, dass die Leute so träge sind.
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Die nächste Klatsche könnten die Verlage erfahren, wenn Google die eigenen Anti-Spam-Regeln auch auf Verlagsseiten anwendet – bisher werden diese vermutlich aus politischen Gründen verschont. Es is ein offenes Geheimnis, dass sich auf praktisch allen großen Verlagswebseiten sogenannte Advertorials buchen lassen, inklusive Verlinkung. Diese dienen auch der Suchmaschinenmanipulation.
Alle anderen – kleinere – Website müssen bei einem solchen anhaltenden Verstoß gegen die Google Webmaster-Richtlinien mit einer Verbannung rechnen.
Ob das auf Dauer auch für Verlage gilt, wird sich zeigen.
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